Die rechtliche Lage, bei Drogen am Steuer, ist in der Schweiz unmissverständlich: Es gilt Nulltoleranz. Anders ausgedrückt bedeutet dies: Ab einem Wert von 1 ng/ml, von irgendeiner Drogen-Substanz, werden happige Konsequenzen umgesetzt.
Auch wenn der Drogenkonsum einige Tage zurückliegt und die Wirkung der Droge nicht mehr spürbar ist, könnte ein von der Polizei im Strassenverkehr durchgeführter Drogenschnelltest positiv ausfallen. Zum Vergleich: Die Wirkung von Cannabis/THC ist ab 100 ng/ml spürbar. Die Drogentests, welche in unserem Sortiment sind und auch von der Polizei verwendet werden, können beispielsweise den THC-Wert ab 25 ng/ml nachweisen. Mit einem Bluttest kann der exakte Wert festgestellt werden. Auf der Seite Nachweisdauer haben wir für jede einzelne Droge die Nachweisdauer und die Sensitivität der Drogentest aufgeführt.
Deshalb bedenken Sie, auch wenn Sie sich fit fühlen und Auto fahren, dass ein Speicheltest oder Urintest positiv anschlagen kann und aufgrund der Nulltoleranz mit Busse und Ausweisentzug zu rechnen ist. Nachfolgende Konsequenzen kommen in der Schweiz in Anwendung, wenn ein Strassenverkehrsteilnehmer mit Drogen im Urin verzeigt wird:
- Busse und Verfahrenskosten (mehrere Tausend Franken) und unter Umständen eine Gefängnisstrafe
- Ausweisentzug für mindestens 3 Monate
- Wird eine Drogenabhängigkeit festgestellt, wird der Führerausweis auf unbestimmte Zeit entzogen
- Bei einem Unfall: Die Unfallkosten werden von den Versicherungen nicht oder nur teilweise übernommen (Regress-Forderung gegenüber dem Lenker)